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KFW-Förderung

Förderprogramme der KFW und BAFA

Als Förderung für energetische Sanierungen im Altbaubereich kommen sowohl bundesweite Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch lokale Förderungen in Frage


Die Förderprogramme der KfW

Die Förderprogramme, die bundesweit am häufigsten in Anspruch genommen werden, sind die der KfW. Hier haben sich für 2007 für Hausbesitzer interessante Neuerungen ergeben.

Die Konditionen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wurden zum 1. Januar 2007 nochmals deutlich verbessert: Ab 1. Januar 2007 können Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern für die Kosten von Sanierungsmaßnahmen, die wesentlich zum Energiesparen beitragen, neben einem Darlehen nun auch einen Zuschuss beantragen.

Die Höhe des Zuschusses hängt entscheidend davon ab, wie viel Energie nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen eingespart wird. In der Regel gilt, dass je größer die CO2-Einsparung einer Sanierungsmaßnahme ist, desto besser auch die Förderung ausfällt

Für die Durchführung bestimmter Kombinationen von energetischen Verbesserungsmaßnahmen ("Maßnahmenpakete") wird ein Zuschuss von 5 % der Investitionskosten, max. 2.500 EUR je Wohneinheit gewährt.

Wird im Zuge der energetischen Sanierung das wärmetechnische Niveau eines heutigen Neubaus erreicht, erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Investitionskosten (höchstens 5.000 EUR pro Wohneinheit)

Falls die durchgeführten Maßnahmen zu einer Unterschreitung des Neubau-Niveaus von mindestens 30 % führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 17,5 % der Investitionskosten (höchstens 8.750 EUR pro Wohneinheit).

Neu ist ebenfalls, dass dieses Programm nun auch für Gebäude in Frage kommt, die vor dem 01.01.1995 errichtet wurden.

Für Einzelmaßnahmen stehen weiterhin die Wohnraum-Modernisierungsprogramme STANDARD und ÖKO-PLUS zur Verfügung.



Die Kosten für den Energieberater werden von der KFW mit 50% bezuschußt

Bis zu 1.000 EUR Zuschuss für Baubegleitung bei umfassenden energetischen Sanierungsmaßnahmen. 

Ab sofort (01.01.2008) können Eigentümer von Ein- und Zwei-Familienhäusern bei der KfW Förderbank einen Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Dies gilt für Antragsteller, die eine umfassende energetische Sanierung durchführen und steht in Verbindung mit einem Förderkredit oder Investitionszuschuss im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Bezuschusst werden die Kosten für Energieberatung und Baubegleitung in Höhe von 50 % der Kosten, je Wohneinheit werden maximal 1.000 EUR ausgezahlt.




Die Fördergelder der BAFA

Die Förderprogramme umfassen direkte Förderungen für regenerative Energien wie z.B. Pelletkessel, Stückholzkessel, Solaranlagen und sparsame Umwälzpumpen. Siese Fördergelder können Sie teilweise, z.B. 2000,- EUR durch den Kauf eines effizienten Pelletkessels, direkt von der BAFA erhalten.


Sinnvoll ist aber auch hier das Kombinieren der Fördergelder mit einer energetischen Sanierung des Hauses auf besser als Neubau-Niveau. Hierdurch kommen Sie dann auch bei der BAFA-Förderung in den Genuss des sogenannten Effizienz-Bonus. Durch diesen kann die BAFA-Förderung z.B. auf bis zu 7770,- EUR ansteigen.



Die KFW, welche die Kreditförderprogramme der Bundesregierung verwaltet, und auch die BAFA fordert für bestimmte Programme die Bestätigung eines Sachverständigen, dass die energetischen Kriterien der jeweiligen Förderprogramme eingehalten sind.
Als Sachverständige sind von der BAFA zugelassene ‚Vor-Ort-Berater' und nach Landesrecht Berechtigte für die Aufstellung von EnEV-Nachweisen anerkannt.

Ich erfülle beide Anforderungen.


Für weitere Informationen nehemen Sie bitte telefonisch Kontakt zu mir auf unter Telefon 04402 - 59 58 58






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