Ingenieurbüro Schwarting
Fachlich gut beraten von Anfang an, qualifiziert - zertifiziert!!
Home
Über mich
Dienste
Energieberatung
Produktionstechnik
Kontakt
VerbrauchsausweisBedarfsausweisVor-Ort-BeratungKFW-Förderung
Vor-Ort-Beratung

Vor-Ort-Gebäudeenergieberatung (BAFA gefördert)

Die Energieberatung als erster Schritt in die Zukunft

Optimal ist eine Energieberatung im Vorfeld der konkreten Planung der Sanierungsmaßnahmen. Dabei berät ein für die Energieberatung ausgebildeter Fachmann umfassend über den Energiebedarf Ihres Hauses. Sie erfahren außerdem mit welchen Maßnahmen Ihr Haus energieeffizient modernisiert werden kann.

Nach den Richtlinien der Vor-Ort-Beratung erfolgt eine Energieberatung in drei Schritten:

1)  Die Untersuchung des Gebäudes

Hier wird der energietechnische Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage aufgenommen. Dabei werden evtl. vorhandene Schwachstellen erkannt.

Zu den aufgenommenen Daten gehören:

Grunddaten:

  • Ort, Haustyp, Baujahr
  • Zahl der Wohneinheiten
  • Beheizbare Wohnflächen
  • wesentliche wärmetechnische Investitionen, die bisher getätigt wurden

Angaben zur Gebäudehülle:

  • Beschreibung des allgemeinen und wärmetechnischen Zustandes der Fenster und Außentüren (Alter, Rahmen, Dichtigkeit) sowie der Außenwände, der Kellerdecke, des Fußbodens, der obersten Geschossdecke und des Daches
  • Erfassung und Ausweisung der Wärmebrücken, zum Beispiel Balkonplatten, Vordächer, Stürze, Ringanker, Stirnseiten von Decken und Fußböden, Fensterbänke, Glasbausteine, Rollladenkästen, Heizkörpernischen oder Dachbodenluken.

Angaben zur Lüftung

  • Erfassung und Ausweisung der unkontrollierten Lüftungswärmeverluste, zum Beispiel durch undichte Fenster, Türen, Rollladenkästen, ausgebautes Dach oder bei Verbrennungsluftversorgung für Kachel- und Kaminöfen aus beheizten Räumen.
  • Beschreibung des Heiz- und Lüftungsverhaltens (Gewohnheiten) der Bewohner

Angaben zum Heizsystem

  • Ausweisung der zu beheizenden Gebäudefläche und des Gebäudevolumens
  • Beschreibung des Zustandes der bestehenden Heizungsanlage und des Heizsystems mit seinen Schwachstellen,
  • Daten des letzten Schornsteinfegerprotokolls
  • Angaben zu Typ, Baujahr, Nennleistung, Nutzungsgrad, Brennstoffart, Außentemperaturregelung, Nachtabsenkung, Thermostatventilen oder Dämmung.

Angaben zur Warmwasserbereitung

  • Art der Warmwasserbereitung
  • Zustand und Größe des Warmwasserspeichers
  • bestehendes Warmwasserversorgungssystems inklusiv seiner Schwachstellen, etwa ganztägige Zirkulation


2)  Beratungsbericht mit Vorschlägen für Energiesparmaßnahmen

Die in der Gebäudeuntersuchung festgestellten Daten werden mit speziellen Rechenprogrammen ausgewertet und in einem Beratungsbericht festgehalten. Die wichtigsten Ergebnisse werden in einem verständlichen Text und graphischen Darstellungen zusammengefasst.

Inhalt des Beratungsberichtes ist eine Gegenüberstellung des Ist-Zustands von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand, wie er sich nach Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Energieeinsparung ergeben würde.

Folgende Vorschläge für Energiesparmaßnahmen müssen im Beratungsbericht enthalten sein:

  • zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle
  • zur Minderung der Lüftungswärmeverluste
  • zu Verbesserungen am Heizungssystem und der Warmwasserbereitung

Die Vorschläge sind entweder als Einzelmaßnahmen oder als sinnvolle Maßnahmenpakete darzustellen und zu bewerten. Alternativen sind in begründeten Fällen aufzuzeigen. Mindestens ist der Stand der Technik zu berücksichtigen.

Aufgezeigt werden die Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu - im Zeitpunkt der Beratung - marktüblichen Preisen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Eigenleistungen. Auch der mögliche Einsatz erneuerbarer Energien ist Inhalt des Beratungsberichtes.

Es werden Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren gewählt, die anschaulich die Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen und der Maßnahmenpakete darlegen. Damit ist es für den Immobilienbesitzer auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, die Wirtschaftlichkeit möglicher Sanierungsmaßnahmen selbständig neu zu beurteilen.


3)  Persönliches Beratungsgespräch

Hier erläutere ich Ihnen im Gespräch, welche Energiesparmaßnahmen notwendig, sinnvoll und ratsam sind. Man erhält Hinweise, wie man die Vorschläge am besten umsetzen kann. Ergänzend werden die in Frage kommenden Förderprogramme zur Finanzierung der empfohlenen Maßnahmen besprochen.



Für weitere Informationen nehemen Sie bitte telefonisch Kontakt zu mir auf unter Telefon 04402 - 59 58 58
Ich komme auch gerne zu einem unverbindlichen Inormationsgespräch zu Ihnen.


HomeÜber michDiensteEnergieberatungProduktionstechnikKontakt