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Energieberatung

Die Energieberatung

Den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren, wird in Zeiten steigender Energiekosten und zunehmender Umweltproblematik wichtiger denn je. Da lohnt es sich für Hausbesitzer immer mehr, über die vielfachen Einsparmöglichkeiten in den eigenen vier Wänden nachzudenken, Einsparpotentiale auszuschöpfen und die staatlichen Fördermittel für energiesparende Maßnahmen zu nutzen. Mit unserem breiten Leistungsangebot an energetischer Gebäudeanalyse, Energieberatung, Ausstellung öffentlich-rechtlicher Nachweise und Baubetreuung bieten wir Ihnen hierfür konkrete und sachkundige Unterstützung.


Die Energieberatung teilt sich in die folgenden Bereiche auf:


Der Energieausweis

Der Energiepass ist in aller Munde. Er soll künftige Mieter und Käufer von Immobilien über die energetische Qualität eines Gebäudes informieren und Aufschluss darüber geben, wie umweltverträglich und wirtschaftlich es beheizt werden kann. Die Energieeffizienz eines Gebäudes soll damit noch stärker als bisher ein Entscheidungskriterium beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie werden, so wie es heute schon bei Elektrogeräten oder Autos längst der Fall ist.

Was steht im Energieausweis?

Die Form des Ausweises ist in der EnEV 2007 verbindlich vorgeschrieben. Der Ausweis umfasst vier Seiten. Er enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, Kennwerte für Energiebedarf oder Kennwerte für Energieverbrauch inklusive Vergleichswerten verschiedener Baustandards sowie Erläuterungen dazu. Im Anhang werden für den Gebäudeeigentümer in knapper Form kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes empfohlen. Ausweis und Anhang müssen vom Aussteller mit Name, Anschrift und Berufsbezeichnung versehen und eigenhändig oder mit Nachbildung der Unterschrift unterschrieben sein.

In folgenden Stufen wird der Energieausweis eingeführt:

  • Ab dem 1. Juli 2008: Bedarfsausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen (Energie-)Verbrauchsausweis oder (Energie-)Bedarfsausweis<o:p>
  • Ab dem 1. Oktober 2008: Bedarfsausweispflicht für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977
  • Ab dem 1. Januar 2009: Bedarfsausweispflicht für alle Wohngebäude; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis



Vor-Ort-Gebäudeenergieberatung (BAFA gefördert)

Die Energieberatung als erster Schritt in die Zukunft

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten weiß man als Hausbesitzer meist nur wenig über die energetische Qualität der eigenen vier Wände. Damit ist vielen Hausbesitzern nicht bewusst, wie hoch die Einsparpotenziale sind, die in der Vielzahl von Altbauten stecken: Bei Wohngebäuden, die vor 1975 errichtet wurden, können häufig weit über 60% an Heizenergie eingespart werden. Spätestens, wenn Sie an Ihrem Gebäude Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen planen sollten Sie daher die Chance nutzen, auch den Energiebedarf Ihres Hauses zu verringern. Von Energieeinsparinvestitionen profitieren Sie dann gleich dreifach:

» größere Unabhängigkeit von Energiepreissteigerungen
» spürbar besserer Wohnkomfort
» echte Wertsteigerung/ Bestandssicherung Der Staat unterstützt Sie dabei mit einer Reihe von

Förderprogrammen: Sowohl die Modernisierung als solche als auch eine ingenieurmäßige Energieberatung, die Ihnen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen für Ihr Haus empfiehlt, die zu erwartenden Einsparungen aufzeigt und Sie bei der Fördermittelbeantragung unterstützt, werden finanziell bezuschusst.


Wann ist eine Vor-Ort-Energieberatung sinnvoll?
  • wenn Sie einen hohen Energieverbrauch haben
  • wenn Instandhaltungsmaßnahmen an der Fassade anstehen
  • wenn größere Renovierungsarbeiten anstehen
  • wenn Sie Fenster austauschen wollen
  • bei einer anstehenden Heizungserneuerung
  • bei Planung einer regenerativen Energieversorgung (Solarkollektoren, Holzheizung)
  • bei anstehender Kellersanierung / Kellerausbau
  • wenn Dacharbeiten (Erneuerung der Dachhaut / Dachausbau) anstehen
  • bei Mangel an Wohnqualität (Zugerscheinungen)
Die Vor-Ort-Energieberatung wird vom Staat bezuschusst: Die Höhe des Zuschusses beträgt 175 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.


25.04.2008

Höhere Förderungen bei Vor-Ort-Beratung ab 01.Mai 2008

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung über verbesserte Förderbedingungen bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden ab 1. Mai 2008 informiert. Die bisherigen Beratungszuschüsse von 175 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten werden auf maximal 300 Euro bzw. 360 Euro angehoben. Neu ist allerdings, dass die Zuschüsse maximal 50% betragen dürfen. In der bisherigen Richtlinie war die Zuwendung ein Festbetrag.

Ausgedehnt wurde auch der Anwendungsbereich: Gegenstand der Beratung können nun Gebäude sein, deren Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1994 erteilt worden ist (bisher 1984 für die alten Bundesländer und 1989 für die neuen Bundesländer.


Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter  04402 – 59 58 58.




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